Quelle:Deutsche Rentenversicherung Bund
Andreas Konrad, Leiter der Abteilung Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
Hinweis: Es gilt das gesprochene Wort.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich freue mich, Sie als Leiter der Abteilung Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund auf dem diesjährigen Reha-Forum begrüßen zu dürfen. Herr Ministerialdirektor Flecken, Frau Präsidentin Roßbach und Frau Direktorin Gross haben uns in ihren Redebeiträgen aufgezeigt, wie die Digitalisierung unsere Gesellschaft und die Rahmenbedingungen der Rehabilitation bereits beeinflusst und wie sich hierdurch unser Verhalten, die Arbeitsbedingungen und -prozesse schon jetzt nachhaltig und dauerhaft verändert haben und auch weiterhin verändern werden. Ich werde in meinem Vortrag näher beleuchten, wie sich dies insbesondere auf das Verhältnis der Rehabilitationseinrichtungen zur Rentenversicherung, aber auch auf das Verhältnis unserer Kunden, den Versicherten, zu uns als Leistungsträger und Ihnen als Leistungserbringer auswirken kann. Hierbei möchte ich – getreu dem Titel meines Vortrags – die Potenziale, also die Chancen, die sich für alle aus der Digitalisierung ergeben können, in den Mittelpunkt stellen, aber auch Risiken, die mit der zunehmenden Digitalisierung verbunden sind, dabei nicht außer Acht lassen.
Wo steht die Abteilung Rehabilitation der DRV Bund?
Beginnen möchte ich zunächst mit einem Blick auf Zahlen, Daten und Fakten, die erkennen lassen, wie sich die Rehabilitation in den vergangenen Jahren entwickelt hat und wo sie zur Zeit steht.
Anträge und Bewilligung medizinische Reha
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Im vergangenen Jahr sind bei der Deutschen Rentenversicherung Bund etwas mehr als 720.000 Anträge auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gestellt worden. Hierbei sind erstmals auch Präventionsleistungen der Rentenversicherung in die Gesamtzahl eingerechnet worden. In der Summe liegen die Präventionsleistungen 2017 bei etwas mehr als 3.600 Anträgen. Bei den Präventionsleistungen erwarten wir in naher Zukunft durch den fortschreitenden Ausbau unserer Präventionsangebote und dem zunehmenden Bekanntheitsgrad dieser Leistung einen deutlichen Anstieg der Antrags- und Bewilligungszahlen. Den soeben genannten Antragszahlen auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stehen fast 480.000 Bewilligungen gegenüber. In der Zeit von Januar bis September 2018 sind die Anträge leicht um 0,3 % auf ca. 560.000 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Bei den Bewilligungen beträgt der Anstieg 4,6 % auf nunmehr 380.631 Leistungen.
Bewilligungen nach Indikationen
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Schaut man sich die Bewilligungen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach den häufigsten Indikationen an, wird ein Trend fortgeschrieben, der sich so bereits in den vergangenen Jahren abgezeichnet hat: Der Anstieg der Leistungen aufgrund einer psychischen bzw psychosomatischen Indikationsstellung stieg um 1,6 % gegenüber dem Vorjahr von 86.925 auf insgesamt 88.345 Leistungen. Bei den Neubildungen ergab sich ebenfalls ein leichter Anstieg um 0,4 % von 91.208 auf 91.534. Beide Indikationen liegen damit weiter auf hohem Niveau. Anders stellt sich das bei den Erkrankungen der Bewegungsorgane dar, die zwar weiterhin mit knapp 181.000 Bewilligungen die stärkste Indikationsgruppe ist, aber nunmehr im dritten Jahr in Folge einen Rückgang zu verzeichnen hat. Der stärkste Rückgang ist mit 3,7 % bei den Erkrankungen des Nervensystems zu verzeichnen, was angesichts der insgesamt recht niedrigen Zahlen von knapp über 25.000 Bewilligungen allerdings weniger aussagekräftig ist. Ähnliches gilt für den Rückgang der Bewilligungen bei den Herz- und Kreislauferkrankungen, die um 2,3 % von etwa 30.600 auf nunmehr knapp 29.900 gefallen sind.
Entwicklung der Nachsorgeleistungen der DRV Bund
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Einen besonderen Blick möchte ich aus gegebenem Anlass auf die Nachsorgeleistungen werfen, die im vergangenen Jahr ein Rekordhoch von fast 87.000 durchgeführten und abgerechneten Leistungen erreicht haben. Ich gehe davon aus, dass dies noch nicht den Höchststand darstellen wird. Denn der Gesetzgeber hat mit dem Flexirentengesetz auch die Nachsorgeleistungen zu Pflichtleistungen aufgewertet und die Träger der Rentenversicherung haben sich auf ein gemeinsames Rahmenkonzept zur Nachsorge verständigt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass wir hier weiter mit einem Anstieg der Inanspruchnahme rechnen können.
Anträge und Bewilligungen LTA
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Lassen Sie mich nun zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen. Im Jahr 2017 kam es hier ebenfalls zu einem leichten Antragsrückgang von 1 % auf 139.551, dem jedoch eine um 2,7 % gestiegene Bewilligungsquote mit insgesamt 81.816 Bewilligungen gegenüberstand. Damit kam es zum fünften Mal in Folge zu einem Anstieg der Bewilligungen. Unsere Leistungen tragen in diesem Kontext nicht nur zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bei, sondern fördern die Integration von Menschen mit Unterstützungsbedarf in den Arbeitsmarkt und tragen damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels bei.
Reha-Ausgaben 2017
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Im Jahr 2017 betrugen die Brutto-Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund für Leistungen zur Teilhabe knapp 2,7 Milliarden Euro. Hierbei entfiel wie immer der größte Teil, in Zahlen 1,82 Milliarden Euro, auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Auf die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation entfielen fast 290 Millionen Euro. Die Entgeltersatzleistungen und Sozialversicherungsbeiträge für Rehabilitanden schlugen mit weiteren rund 609 Millionen Euro zu Buche. Soviel vorerst zu den wichtigsten Kennzahlen aus 2017.
Die Beschaffung von medizinischen Leistungen
Verbindliche Entscheidung
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Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ein Thema, das uns sicherlich in der kommenden Zeit intensiv beschäftigen wird, ist die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Basis einer qualitätsorientierten Steuerung. Die Deutsche Rentenversicherung hat zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine verbindliche Entscheidung getroffen, die am 25. August 2017 in Kraft getreten ist. Hiernach ist das Verfahren zur Beschaffung von medizinischen Reha-Leistungen als ein zweistufiger Prozess ausgestaltet. Die erste Ebene stellt die Zulassung der Rehabilitationseinrichtung zur Leistungserbringung durch den Abschluss eines Vertrages nach § 38 SGB IX dar. Im Anschluss findet auf der zweiten Ebene die Auswahl der Einrichtung statt, die für den Versicherten sozialmedizinisch am besten geeignet ist. Bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung ist als erstes das Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten (mit einem Anteil von 35,1 % im Jahr 2017) maßgebend. Macht der Versicherte von seinem Wunsch- und Wahlrecht bezüglich einer Rehabilitationseinrichtung Gebrauch und ist sein Wunsch berechtigt, d.h. die Einrichtung indikationsgerecht, wird die entsprechende Reha-Einrichtung ausgewählt. Sofern der Versicherte keine Rehabilitationseinrichtung ausgewählt hat, gehen diejenigen Reha-Einrichtungen in die Auswahl ein, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, also die Haupt- und etwaige Nebendiagnosen sowie unabdingbare Sonderanforderungen. Sind danach mehrere Rehabilitationseinrichtungen geeignet, erfolgt die Auswahl unter Nutzung des Programms rvSMD. Dieses Programm beinhaltet einen Auswahlalgorithmus, der eine Auswahlliste erzeugt. Dieser Auswahlalgorithmus errechnet zu den grundsätzlich in Frage kommenden Reha-Einrichtungen einen Rangwert, wobei folgende Parameter berücksichtigt werden sollen:
- Qualität der Rehabilitationseinrichtung,
- Wartezeit bis zur Aufnahme,
- Transportfähigkeit im Hinblick auf die Entfernung zum Wohnort und
- Preis der Einrichtungen für die Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme.
Die verbindliche Entscheidung sieht vor, dass alle Rentenversicherungsträger dieses Programm für die Auswahlentscheidung nutzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Sie fragen sich jetzt sicher, welche Auswirkungen dies für die Belegung ihrer Einrichtung hat. Das Programm ist nicht neu für uns. Die Abteilung Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund nutzt ein entsprechendes Programm bereits seit mehreren Jahrzehnten. Hierzu gab es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund auch keine Alternative, da anders entsprechende Arbeitsmengen auch gar nicht hätten bewältigt werden können. Wir waren hier Vorreiter in Sachen Digitalisierung von Arbeitsprozessen. Neu wird aber sein, dass zukünftig auch die Qualität der Einrichtung in den Auswahlalgorithmus einfließen soll. Hierüber haben wir bereits vor einiger Zeit Gespräche mit den Verbänden der Leistungserbringer geführt und dabei die Bestätigung erhalten, dass die Berücksichtigung des Kriteriums Qualität bei der Einrichtungsauswahl auch von den Leistungserbringern befürwortet wird. Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, ist die Einbeziehung des Kriteriums Qualität in die Einrichtungsauswahl Bestandteil der verbindlichen Entscheidung und betrifft damit die gesamte Deutsche Rentenversicherung. D. h. die qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl wird perspektivisch bei allen Rentenversicherungsträgern zum Tragen kommen.
Beschaffung von medizinischen Leistungen
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Zum Sammeln von Erfahrungen mit einer qualitätsorientierten Steuerung, bei der wie ausgeführt die Qualität mit in den Auswahlalgorithmus einfließt, soll ab 1. Januar 2019 für voraussichtlich ein Jahr diese Form der Einrichtungsauswahl bei drei Rentenversicherungsträgern, beschränkt auf die Indikation Orthopädie, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erprobt werden. An dem Piloten werden sich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen und die Deutsche Rentenversicherung Bund beteiligen. In der Phase der Pilotierung betrifft die veränderte Einrichtungsauswahl damit nur die stationären orthopädischen Fachabteilungen, die von einem der drei genannten Rentenversicherungsträger belegt werden. In Kürze werden alle von den genannten Trägern federführend belegten und am Piloten teilnehmenden Rehabilitationskliniken mit orthopädischen Fachabteilungen über den Ablauf des Pilotprojekts ausführlich informiert. Eine Thematik bei der Durchführung des Piloten wird dabei die Ermittlung der jeweils aktuellen Antritts- bzw. Wartezeit darstellen. Hier sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Die bisher per Fax übermittelten Dekadenmeldungen werden durch eine erweiterte Meldung ersetzt, die im Rahmen des Piloten per Mail an uns übersandt wird. Durch die geplante Stärkung der qualitätsorientierten Steuerung wird ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der Qualität in der Rehabilitation gesetzt. Hier schließen wir nahtlos an den Weg der Qualitätsorientierung und Weiterentwicklung in der Rehabilitation an, den wir mit Ihnen gemeinsam seit Jahren beschreiten.
Wie kommunizieren wir miteinander? Wie erfolgt der Datenaustausch
Aktueller Stand des elektronischen Datenaustauschs
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Meine sehr geehrten Damen und Herren,
nun komme ich zu der Frage, wie kommunizieren wir miteinander und wie wollen, wie müssen wir in Zukunft miteinander kommunizieren und unsere Daten austauschen, die wir für unsere Zusammenarbeit benötigen? Gegenwärtig tauschen die Träger der Deutschen Rentenversicherung Daten mit den medizinischen Rehabilitationseinrichtungen noch nach einem technisch älteren, dem sogenannten EDIFACT-Standard aus. Hierbei werden nicht alle benötigten Daten übermittelt und es ist keine medienbruchfreie elektronische Kommunikation möglich, weil mit diesem Format beispielsweise keine Übermittlung von medizinischen Dokumenten oder Bilddokumenten vorgenommen werden kann. Anders ist dies, wenn Dateien im sogenannten XML-Format übertragen werden, wie es im Datenaustausch der Rehabilitationseinrichtungen nach § 301 SGB V mit den Krankenkassen bereits jetzt Standard ist. Die Rentenversicherung strebt dies ebenfalls an und hat daher seit Juni 2018 damit begonnen, zunächst bei eigenen Rehabilitationseinrichtungen der Pilotträger der Deutschen Rentenversicherung Hessen, Schwaben, Rheinland-Pfalz und der DRV Bund die Voraussetzungen für den entsprechenden Datenaustausch zu schaffen. Externe stationäre Rehabilitationseinrichtungen können voraussichtlich ab Anfang 2019 dem Verfahren beitreten. Die DRV IT wird die Kliniken zum gegebenen Zeitpunkt ausführlich informieren. Die Einbeziehung ganztägig ambulanter Einrichtungen ist für die Zeit ab Januar 2020 vorgesehen. Rehabilitationseinrichtungen, die auf der technischen Basis EDIFACT am Datenaustausch teilnehmen, haben dabei aus Vertrauensschutzgründen einen Bestandsschutz bis Ende 2020. Erst zu diesem Zeitpunkt werden wir von allen Rehabilitationseinrichtungen die Umstellung verbindlich einfordern. Wir haben aber auch im Blick, insbesondere sehr kleine Einrichtungen nicht zu überfordern. In diesen Fällen werden wir gemeinsam mit den Einrichtungen tragfähige Lösungen finden.
www.nachderreha.de
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Meine sehr geehrten Damen und Herren,
bevor ich auf einige Beispiele, wie sich digitale Prozesse und Möglichkeiten vor, während und nach einer Rehabilitation sinnvoll für unsere Rehabilitanden nutzen lassen, eingehe, möchte ich Ihnen kurz das internetgestützte Nachsorgeportal „nachderreha“ vorstellen, das beispielhaft für eine zukunftsweisende Gestaltung von Datenbanken sein kann. Aufgrund der Vielzahl und manchmal für Außenstehende etwas unübersichtlichen Nachsorgeangebote stellt die Suche nach bedarfsgerechten, wohnortnahen Angeboten für Rehabilitanden und Reha-Einrichtungen eine Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund wurde, gefördert von der DRV Bund, ein webbasiertes Portal zur Reha-Nachsorge aufgebaut und erfolgreich getestet. Für den Ausbau der Reha-Nachsorge-Datenbank wurde ein Selbstmelde-Portal zur Registrierung von Reha-Nachsorgeprogrammen auf der Website www.nachderreha.de implementiert. Das Selbstmelde-Portal erwies sich hierbei als effektive und nutzerfreundliche Möglichkeit zur standardisierten Erhebung von Reha-Nachsorgeleistungen, das wie auch die Nutzerstatistiken zeigen, stark genutzt wird. Dieses Angebot hat auch die anderen Rentenversicherungsträger überzeugt und hat dazu geführt, dass wir Ihnen per Rundschreiben die offizielle Nutzungsmöglichkeit dieser Datenbank anzeigen konnten. Die Listung der von der Deutschen Rentenversicherung zugelassenen Nachsorgeanbieter erfolgt künftig ausschließlich in dieser Reha-Nachsorge-Datenbank und ersetzt die bisher auf der Internetseite der DRV Bund zur Verfügung gestellten Übersichten zugelassener Nachsorgeeinrichtungen und -anbieter. Wer in dieser Datenbank aufgeführt ist, dessen Nachsorgeangebot ist ab 1. Januar 2019 von allen Rentenversicherungsträgern zugelassen. Für die diversen Anbieter bedeutet dies eine erhebliche Verfahrensvereinfachung gegenüber dem bisherigen Verfahren, das die jeweilige Anerkennung durch einzelne Träger erforderte. Nach meinen Informationen sind zur Zeit noch nicht alle Anbieter von Nachsorgeleistungen dem Aufruf zur Erfassung ihrer Angebote nachgekommen. Ich möchte eindringlich an diejenigen, die auch künftig Nachsorgeleistungen für die Träger der Rentenversicherung erbringen möchten, appellieren, dies zeitnah nachzuholen, da die Erfassung in dem Portal ab dem kommenden Jahr unabdingbar für eine Inanspruchnahme durch die Rentenversicherung ist. Perspektivisch soll diese Datenbank Teil einer umfassenderen Reha-Einrichtungsdatenbank sowie einer Reha-Info-Datenbank werden. Hier liegen noch erhebliche Potenziale, die es zu heben gilt.
Was bringt oder kann die Digitalisierung für die Versicherten bringen?
Wir haben heute schon einige Beispiele gehört, wie der Rehabilitationsprozess mit innovativen Ansätzen und der Nutzung digitaler Möglichkeiten weiter optimiert werden kann. Es geht keinesfalls darum, den Menschen durch Maschinen zu ersetzen. Dort wo persönliche Betreuung und Anleitung möglich und erforderlich ist, soll dies weiterhin das Mittel der ersten Wahl bleiben. Wir kommen aber angesichts des bestehenden bzw. bevorstehenden Fachkräftemangels, der auch bei Leistungserbringern und Leistungsträgern nicht Halt macht, nicht umhin, zu schauen, wo wir in Therapie und Verwaltung Personal sinnvoll entlasten und so die vorhandenen Kapazitäten zum Wohle der Rehabilitanden am besten nutzen können. Im Folgenden werde ich versuchen, anhand der Prozesskette des Teilhabeprozesses sich bietende Möglichkeiten und Chancen durch Nutzung der Digitalisierung aufzuzeigen.
Frühe Bedarfserkennung durch Ü45-Check
Ü45-Check
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Eines der wirksamsten Mittel zur erfolgreichen Teilhabe bei Unterstützungsbedarf besteht immer noch darin, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu intervenieren, wenn sich gesundheitliche Beeinträchtigungen noch nicht manifestiert und chronifiziert haben und sie damit noch einer Besserung und Heilung zugänglich sind. Dies hat zu dem erweiterten Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ geführt. Der Gesetzgeber hat uns dabei mit dem Flexirentengesetz eine weitere Möglichkeit an die Hand gegeben, die für uns zunächst völliges Neuland war. Wir wurden als Rentenversicherung dazu aufgefordert, in Modellprojekten trägerübergreifend eine freiwillige, individuelle und berufsbezogene Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab Vollendung des 45. Lebensjahres zu erproben. Hierdurch können drohende oder vorliegende berufliche Teilhabestörungen frühzeitig identifiziert und dann – je nach Schwere des Problems – mittels unserer Präventions- und Reha-Leistungen angegangen werden. Dies schafft für uns neben der von Frau Gross bereits angesprochenen möglichen Nutzung des EM-Risiko-Indexes für den rechtzeitigen Reha-Zugang, eine weitere Option zur Frühintervention. Diese Möglichkeit haben wir gerne aufgegriffen und erproben bzw. werden in mehreren Modellprojekten mit anderen Trägern der Renten- und der Unfallversicherung verschiedene Formen eines sogenannten Ü45-Checks erproben. In Baden-Württemberg haben wir beispielsweise gemeinsam mit der DRV Baden-Württemberg und den Trägern der Unfallversicherung im Großraum Karlsruhe ein Modellprojekt gestartet, mit dem wir gezielt Pflegekräften, die bekanntlich starken körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind, im Rahmen des Ü45-Checks eine Vorsorgeuntersuchung anbieten. In einem derartigen Prozess kann die Nutzung eines Screening-Bogens, der die Erlangung aussagekräftiger Informationen zu etwaigen Handlungs- und Teilhabebedarfen unterstützt, außerordentlich hilfreich sein. Zur Zeit wird daher der Einsatz eines entsprechenden Screening-Bogens evaluiert. Wir werden in diesem Zusammenhang ganz sicher auch eruieren, inwieweit es möglich sein wird, bei Übernahme dieser Vorsorgeuntersuchungen in die Routine, die Bedarfsabfrage dann über eine Internettestung vorzunehmen.
Potenziale der digitalen Technik in der Rehabilitation
Für die Nutzung digitaler Möglichkeiten in der Reha gibt es je nach Zielsetzung und Indikation inzwischen bereits einen Bestand an unterschiedlichsten Angeboten, so dass ich mich an dieser Stelle auf eine Übersicht beziehungsweise Beschreibung einiger, aus unserer Sicht vielversprechender, Angebote beschränken möchte.
Beispiel:Reha-Jetzt
Reha-Jetzt
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Einen ähnlichen Ansatz wie der Ü45-Check, nämlich das niedrigschwellige Aufzeigen von möglichem Rehabedarf verfolgt das webbasierte Internetangebot „Reha-Jetzt“ zur medizinischen Rehabilitation, das sich vorrangig an Versicherte der DRV Bund richtet. In diesem unter Leitung von Prof. Bethge vom Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie der Universität zu Lübeck im Rahmen eines Forschungsprojektes errichteten Internetauftritts können sich Menschen mithilfe eines geführten Bedarfs-Checks eine Einschätzung verschaffen, wie gut sie ihre Arbeitsanforderungen unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes bewältigen können. Der Bedarfs-Check besteht aus acht geführten Fragen zum Beispiel zum objektiven und subjektiven Gesundheitszustand und zu den konkreten Arbeitsanforderungen. Der Bedarfs-Check ermöglicht über einen Auswertungsbutton eine Aussage zur Arbeitsfähigkeit und möglichem Reha-Bedarf. Wenn Sie Zeit haben, können Sie in der Pause über Ihr Smartphone diesen Test vornehmen und sich ein Bild über einen möglichen Reha-Bedarf verschaffen. Die Website hilft auch durch vielfältige Informationen zur medizinischen Rehabilitation bei der Entscheidung, ob eine Rehabilitation das Richtige für Sie zur Bewältigung der gesundheitlichen Einschränkungen sein kann. Dort finden diejenigen, die eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation beantragen möchten, auch vollständig und verständlich aufbereitet, die notwendigen Unterlagen und Vordrucke, die sie für die Beantragung einer Rehabilitation benötigen.
Beispiel: Telenachsorge „De-Rena“
DE-RENA
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Reha-Nachsorge dient der Verstetigung des Rehabilitationserfolgs und damit der langfristigen Sicherung von Gesundheit und Erwerbsfähigkeit. Gerade hier ist es wichtig, dass eine wohnortunabhängige und flexible Unterstützung erfolgen kann. Mit DE-RENA wird zur Zeit ein Nachsorgeangebot mit Smartphone-App für Depressionspatienten nach stationärer psychosomatischer Rehabilitation erprobt. In der poststationären Phase nutzen die Teilnehmer über sechs Monate die Nachsorge-App, begleitet von telefonischen Kontakten mit einem Verhaltenstherapeuten der Klinik als persönlichem Coach. Mehr möchte an dieser Stelle nicht ausführen, denn morgen werden Herr Dr. Olbrich und Herr Schmädeke Ihnen DE-RENA in einem eigenen Beitrag vorstellen. Ausführen möchte ich hierzu nur noch, dass wir uns von diesem Projekt wichtige Hinweise für den weiteren Ausbau unserer Angebote versprechen, was – über die Nutzung des Internets – auch deshalb interessant ist, weil dies einen nahezu flächendeckenden bundesweiten Einsatz ermöglicht.
eAntrag - Nutzung moderner Medien – Datenschutz
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Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir kommunizieren ganz überwiegend noch mit Papier oder auch per Fax. Technik kann hier helfen, Schnittstellen zu überwinden und den Teilhabeprozess gezielter und effizienter zu steuern. Bei Leistungen zur Teilhabe im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich ausnahmslos um Antragsleistungen. Inzwischen ist es für Versicherte möglich, über den heimischen Computer völlig papierlos einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen, wenn sie über einen Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion oder eine andere akzeptierte Signaturkarte und einen Internetzugang verfügen. Die Wenigsten verfügen aber über einen freigeschalteten Personalausweis bzw. eine akzeptierte Signaturkarte. Auch diese Versicherten können ihren Antrag elektronisch stellen, jedoch müssen sie zusätzlich ein ausgedrucktes und unterschriebenes Unterschriftenblatt per Post an den Rentenversicherungsträger schicken, damit der elektronisch übermittelte Antrag auch rechtswirksam gestellt ist. Mit z.B. De-Mail gibt es ebenfalls eine technische Möglichkeit für Versicherte völlig elektronisch mit uns als Rentenversicherungsträger zu kommunizieren. Seit Beginn diesen Jahres ist die Nutzung von De-Mail nicht mehr notwendigerweise mit dem Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur beziehungsweise mit einem freigeschalteten Personalausweis verbunden. Aber auch hier ist festzustellen, dass dies nur in sehr wenigen Fällen in Anspruch genommen wird, so dass die Kommunikation auf althergebrachte Weise, schriftlich auf Papier und per Post die Regel darstellt. Der Berliner Wissenschaftler Christian Djeffal, Verfasser des "Handbuchs Verwaltungsdigitalisierung" hat kürzlich in einem Interview gesagt, dass "die Erfahrung lehrt, dass Dienste angenommen werden, wenn sie funktional sind und Mehrwert bringen." Diesen Mehrwert scheinen – so unsere Feststellung – die Menschen bei der Nutzung der Signaturkarten oder der DE-Mail-Dienste so noch nicht wahrzunehmen.
Frage des Datenschutzes
Ich vermute, dass eine Ursache für die fehlende Nutzung der digitalen Möglichkeiten auch auf ein gewisses Misstrauen oder Unbehagen darüber zurückzuführen ist, was Institutionen mit erhaltenen Informationen anstellen und wie sicher einmal zur Verfügung gestellte Daten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und den sensiblen Umgang mit Sozial- und Gesundheitsdaten für immens wichtig und sieht darin eine unverzichtbare Voraussetzung für die Möglichkeit der Nutzung digitaler Prozesse und Kommunikationswege in der Rehabilitation. Das Problem sehe ich in aller Regel weniger in der Auswertung und Nutzung gewonnener Daten, dies ist eine Entwicklung, die für viele Menschen inzwischen selbstverständlich geworden ist, was sich an der Vielzahl von Gesundheitsapps, der Nutzung von Fitnesstrackern und ähnlichem belegen lässt. Wichtig erscheint mir deshalb, dass wir stets offen kommunizieren und mitteilen, was wir aus welchen Gründen erheben und dass wir dem berechtigten Anspruch der Menschen, die von uns erhobenen Daten vertraulich zu behandeln und unbedingt vor unbefugtem Gebrauch Dritter zu schützen, oberste Priorität einräumen. Ist dieses Vertrauen hergestellt, dann werden uns die Versicherten bei dem Beschreiten und der Nutzung innovativer digitaler Wege zukünftig unterstützen.
Fazit und Ausblick
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
vor zwei Jahren lautete das Motto des Rehaforums "Erfolgsmodell Rehabilitation". Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Erfolgsmodell auch im digitalen Zeitalter seine Fortsetzung findet. Einige vielversprechende Beispiele für die Innovationskraft der Rehabilitation haben Sie heute schon im Laufe dieses ersten Forumtages gehört, weitere werden bis morgen Mittag folgen. Von den Potenzialen, die die Digitalisierung für die Leistungserbringung mit sich bringen kann, nutzen wir bisher nur einen Bruchteil. Aber wir haben bereits in der Vergangenheit den Willen, die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Veränderung bewiesen und werden daher sicherlich auch hier alles daran setzen, die Potenziale künftig noch besser zu nutzen. Aufbauend auf unserem Erfahrungsschatz, der Unterstützung unserer Forschung, dem Austausch mit Ihnen und den Verbänden, bin ich zuversichtlich, dass es uns weiter gelingen wird, dass sich die Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen auch durch Nutzung der sich aus der Digitalisierung ergebenden Möglichkeiten weiter verbessern wird. Eines ist aber bei aller Digitalisierung nie zu vergessen: Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!