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Brigitte Gross, Direktorin Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
Hinweis: Es gilt das gesprochene Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich begrüße Sie herzlich im Namen der Abteilung Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund zum diesjährigen Reha-Forum. Ich freue mich, mit Ihnen gemeinsam zu diskutieren, was erfolgreiche Rehabilitation im Sinne der Rentenversicherung ausmacht und welche Weiterentwicklungen anstehen, um auch in Zukunft vom Erfolgsmodell Rehabilitation sprechen zu können.
Meine Vorredner und Vorrednerinnen haben bereits die anstehenden Veränderungen dargestellt, vor der die Rehabilitation steht und sicherlich auch in den nächsten Jahren stehen wird. Ich werde daran anknüpfen und Ihnen aufzeigen, was an ganz konkreten Aktivitäten damit verbunden ist.
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Zum einen werde ich auf Projekte und Aktivitäten eingehen, die zur Weiterentwicklung unseres Leistungsspektrums beitragen (Agenda: Folie 2). Hierbei ist und bleibt uns wichtig, dass wir kontinuierlich unsere Strategie verfolgen, individuelle und bedarfsorientierte Angebote zu schaffen, und zwar konsequent ausgerichtet auf unser Ziel: Return to work. Zum anderen werde ich unseren Ansatz, Rehabilitation als leistungsübergreifenden Prozess zu verstehen, an aktuell laufenden Modellprojekten veranschaulichen.
Da aber auch die Art der Beschaffung von Reha-Leistungen und das Vorhalten geeigneter Reha-Strukturen sowie die Qualität und Vergütung der Leistungserbringung im Zusammenhang mit unserem Anspruch stehen, erfolgreiche Rehabilitation zu erbringen, werde ich mich diesen Themen ebenfalls widmen.
Zahlen und Fakten
Beginnen möchte ich jedoch zunächst mit ausgewählten Zahlen, um die Entwicklung der Rehabilitation in den letzten Jahren zu vergegenwärtigen und zu verdeutlichen, wo die Rehabilitation heute steht.
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Sie sehen, dass wir 2015 im Vergleich zu 2014 einen Antragsrückgang in Höhe von -3,4 Prozent zu verzeichnen hatten (Folie 3). 0,9 Prozent sind jedoch auf vorgenommene Statistikänderungen in 2015, insbesondere im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen zurückzuführen, so dass sich dieser Wert relativiert. Die Bewilligungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation sind gegenüber 2014 um rund 3,8 Prozent zurückgegangen.
Nach Indikationen differenziert, ergibt sich folgendes Bild (Folie 4). Den stärksten Rückgang haben wir bei den Bewilligungen im Bereich der onkologischen Erkrankungen mit -3,6 Prozent zu verzeichnen, gefolgt von der Kardiologie mit -3,2 Prozent und der Orthopädie mit -2,8 Prozent. Im Bereich der psychischen Erkrankungen und Psychosomatik sind die Bewilligungen um ca. 1 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 gesunken.
Wenn wir uns das aktuelle Jahr 2016 bis September anschauen, so stellen wir fest, dass wir bei den Bewilligungen momentan mit +1,1 Prozent leicht über dem Vorjahresniveau liegen. Allerdings liegen die Antragszahlen in der medizinischen Rehabilitation bis September 2016 unter dem Vorjahresniveau.
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Die Bruttoausgaben haben sich 2015 auf ca. 2,6 Milliarden Euro belaufen (Folie 5). Davon wurden ca. 67 Prozent für medizinische Rehabilitationsleistungen ausgegeben.
Damit ergibt sich für 2015 eine Budgetausschöpfung von 93,4 Prozent, ähnlich wie für das Jahr 2014 (Folie 6). Zusammengefasst lässt sich sagen, dass wir trotz eines Rückgangs der Anträge höhere Ausgaben in Höhe von 3 Prozent zu verzeichnen hatten.
Wie lässt sich dies erklären? Als Ursachen sind hier zu nennen: Neben steigenden Vergütungssätzen spielte auch die Verschiebung der Anteile der erbrachten Leistungsarten eine wesentliche Rolle. Insbesondere ist hier auf die Leistungen bei psychischen Erkrankungen hinzuweisen. Für 2016 prognostizieren wir aktuell, dass das Budget ungefähr auf dem Niveau von 2015 ausgeschöpft werden wird.
Nichtsdestotrotz stellen wir uns weiter die Frage, welche Gründe hinter dem Antragsrückgang, insbesondere bei onkologischen Erkrankungen aber auch bei der Kinder- und Jugendrehabilitation stecken. Das Thema soll daher nun im Rahmen eines rentenversicherungsweiten Projektes systematisch aufgearbeitet werden, um mehr Anhaltspunkte zu erhalten. Dieses Projekt sieht neben eingehenden epidemiologischen Analysen auch Befragungen von Haus-, Krankenhaus- und Betriebsärzten sowie von Versicherten vor.
Die Zugangswege zur Rehabilitation bleiben für uns nach wie vor ein bedeutsames Thema. Auf dem Reha-Forum 2014 hatte ich ja bereits angesprochen, dass wir den Reha-Zugang optimieren wollen. Frau Roßbach hat die bisherigen Ergebnisse unserer Aktivitäten aufgezeigt und dargelegt, wie wir uns einen proaktiven Zugang vorstellen können.
Weiterentwicklung des Leistungsangebotes
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Daneben liegt unser Fokus darauf, unser Leistungsangebot weiterzuentwickeln (Folie 7). Hier setzen wir weiterhin auf die Gestaltung eines flexiblen Leistungsspektrums, das den individuellen Bedarfen gerecht wird. Das bedeutet für uns, dass wir die Differenzierung der Reha-Leistungen weiter vorantreiben. Hierbei ist es jedoch aus unserer Sicht entscheidend, die Erwartungen, Vorstellungen und Lebensumstände der Versicherten mit einzubeziehen, um zukunftsfähige Leistungen anbieten zu können. Das Projekt REQUIRE, das wir aktuell mit Unterstützung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf durchführen, setzt genau dort an und zielt darauf ab, Anforderungen an neue Rehabilitationskonzepte aus der Perspektive von Versicherten zu definieren.
Mit der Prävention haben wir einen zusätzlichen wichtigen Baustein in unser Leistungsportfolio aufgenommen. Im besten Fall gelingt es uns damit, eine drohende Beeinträchtigung der Beschäftigungsfähigkeit abzuwenden und Rehabilitation zu vermeiden. Ebenso relevant für uns ist es, die nachgehenden Leistungen wie Nachsorge oder Stufenweise Wiedereingliederung im Blick zu behalten und weiterzuentwickeln, um den Übergang aus der Rehabilitation zurück oder wieder ins Erwerbsleben erfolgreich zu gestalten.
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Nicht nur das im Jahr 2015 verabschiedete Präventionsgesetz, sondern auch die Kontakte mit Arbeitgebern im Rahmen unseres Firmenservices bestätigen unseren Weg, Präventionsangebote bundesweit zu etablieren (Folie 8). Aktuell stehen insgesamt ca. 290 Angebote zur Verfügung. Je nach Region und in Abhängigkeit der gewählten Kooperationsmodelle mit Arbeitgebern ergibt sich eine unterschiedliche Angebotsstruktur. Während zum Beispiel in der Region Südwest aktuell ca. 120 Präventionsangebote durch Reha-Einrichtungen bereit gehalten werden, sind in der Region Ost ca. 60 Präventionsangebote und in der Region Süd ca. 40 Angebote anerkannt. Noch lässt sich für uns nicht abschätzen, welche Entwicklungen mit der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie verbunden sind und welche Konsequenzen das für unser Präventionsangebot haben wird. Allerdings sind wir zusammen mit den Regionalträgern und den anderen Sozialleistungsträgern in den Arbeits- und Steuerungsgruppen auf Landesebene vertreten, so dass wir die konkrete Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen mitgestalten werden. Für uns steht auf jeden Fall fest, dass wir weiter daran arbeiten, unser Angebot an Präventionsleistungen auszubauen.
Wir haben im Dialog mit den Einrichtungen, die für uns Präventionsleistungen anbieten, festgestellt, dass es bei der Gewinnung von Teilnehmern organisatorische Hürden gab. Deshalb haben wir in diesem Jahr unser Verfahren angepasst. Durch die Bündelung der Anträge können diese adressatengerechter bearbeitet werden. Zudem erlaubt das Verfahren nun, dass die Einrichtungen, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, über den Bearbeitungsstand der Anträge informiert werden.
Unsere Strategie der Ausdifferenzierung verfolgen wir weiter (Folie 9). So haben wir uns in den letzten Jahren auf den Auf- und Ausbau der medizinisch beruflich orientierten Rehabilitation konzentriert. Darüber hinaus können wir uns eine weitere Differenzierung der Produkte vorstellen .
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Folie 9: zum Vergrößern bitte auf die Lupe klicken! Rückkehr zum Text mit Esc-Taste.
Welche Ziele verfolgen wir? Unser Ziel ist es, individuelle und flexible Angebote für unsere Versicherten bereitzustellen. Im Hinblick auf den mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz verstärkten personenzentrierten Ansatz werden die bisherigen Leistungen bzw. Produkte von uns bewertet und im nächsten Schritt ausdifferenziert.
Dies bedeutet, dass wir zum einen ein weiteres Angebot schaffen möchten, das sich eher an eine Klientel richtet, die zwar bereits Reha-Bedarf aufweist, aber bei der noch kein hohes Risiko, zukünftig erwerbsgemindert zu sein, erkennbar ist. Dieses Angebot stellen wir uns als berufsbegleitende Rehabilitation vor. Gleichzeitig muss auf der anderen Seite unseres Leistungsspektrums ein Angebot entwickelt werden, das einer hoch beeinträchtigten Subgruppe gerecht wird und sich nicht nur rein auf die medizinische Rehabilitation fokussiert, sondern übergreifend auch berufliche Rehabilitationsleistungen mit einbezieht. Solch ein integratives Angebot kann beispielsweise eine intensive Begleitung des Rehabilitanden durch seinen gesamten Reha-Prozess sein. Hierbei können unterschiedliche Reha-Leistungen kombiniert werden. Die Entscheidungsfindung erfolgt dabei partizipativ mit dem Versicherten, um seine Bedürfnisse und seine Lebenswelt umfassend miteinzubeziehen und ihn, wenn erforderlich und gewünscht, in seinem Reha-Prozess proaktiv zu begleiten.
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Folie 11: zum Vergrößern bitte auf die Lupe klicken! Rückkehr zum Text mit Esc-Taste.
Das Angebot der berufsbegleitenden Rehabilitation pilotieren wir zunächst in drei ambulanten
Reha-Zentren in Berlin
(Folie 10). Wir führen das Projekt gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg durch. Ziel des Modellprojektes ist es, die Machbarkeit und Akzeptanz dieses Angebotes zu überprüfen. Aus unserer Sicht kommen für eine berufsbegleitende Rehabilitation Versicherte in Frage, die berufstätig, arbeitsfähig und somatisch noch nicht schwer beeinträchtigt sind, bei denen aber
Reha-Bedarf festgestellt wird. Wir gehen bei dieser Klientel von einem erhöhten Schulungs- und Trainingsbedarf aus, der eine längerfristige Begleitung in einem
Reha-Setting erforderlich macht.
Die berufsbegleitende Rehabilitation kann in zwei Varianten durchgeführt werden, einmal als Variante A rein berufsbegleitend und als Variante B mit einer einwöchigen ganztägig ambulanten Startphase, an die sich dann die berufsbegleitende Reha-Phase anschließt (Folie 11). In unserem Modellprojekt werden wir uns vorerst auf die rein berufsbegleitende Variante A und die Indikation Orthopädie konzentrieren. Wenn alles wie aktuell geplant läuft, werden wir auf dem nächsten Reha-Forum schon von den Ergebnissen dieses aus meiner Sicht sehr spannenden Projektes berichten können.
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Folie 12: zum Vergrößern bitte auf die Lupe klicken! Rückkehr zum Text mit Esc-Taste.
Wenn wir vom Rehabilitationsprozess sprechen, ist eben nicht nur die medizinische Reha-Leistung gemeint, sondern letztlich all unsere Leistungen, die dazu beitragen, die Re-Integration ins Erwerbsleben zu erreichen. Dazu gehört neben den Nachsorgeangeboten auch die Stufenweise Wiedereingliederung (Folie 12). Im Jahr 2015 haben wir in ca. 24.900 Fällen eine Stufenweise Wiedereingliederung durchgeführt. Es stellt sich die Frage, was wir mit dieser Leistung bezogen auf unser Ziel „return to work“ erreichen. Und natürlich spielt es für uns auch eine Rolle, ob die Mittel, die wir für diese Leistung ausgeben, in einem angemessenen Verhältnis zu dem stehen, was in Form von eingezahlten Beiträgen ins Sozialversicherungssystem zurückfließt. Aus diesem Grund haben wir von 2012 bis 2015 ein Projekt gefördert, das die Effizienz und Effektivität der Stufenweisen Wiedereingliederung untersucht. Dazu wurden ca. 16.400 Versicherte befragt und Routinedaten aus den Versichertenkonten ausgewertet.
Die Untersuchung zeigt, dass es sich bei der Stufenweisen Wiedereingliederung um eine effektive und effiziente Leistung handelt. Während nur knapp 60 Prozent der Kontrollgruppe nach einem Jahr wieder arbeiteten, waren es in der Gruppe mit Stufenweiser Wiedereingliederung über 80 Prozent.
Der Anteil arbeitslos gemeldeter Versicherter sowie der Anteil Versicherter in Erwerbsminderungsrente waren in der Kontrollgruppe deutlich höher. Die Gruppe mit Stufenweiser Wiedereingliederung wies gegenüber der Kontrollgruppe signifikant günstigere Beitragsverläufe auf. Nach ca. zwei Jahren haben sich die Kosten der Leistung amortisiert.
Es hat sich im Rahmen der Untersuchung aber auch gezeigt, dass bestimmte Subgruppen, zum Beispiel Versicherte mit hohen Fehlzeiten vor Beginn der Rehabilitation, besonders von der Stufenweisen Wiedereingliederung profitieren. Daher werden wir im nächsten Schritt eine Indikationsempfehlung erarbeiten, die wir den Reha-Einrichtungen zur Verfügung stellen wollen, um sie bei der Entscheidung zu unterstützen.
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Folie 13: zum Vergrößern bitte auf die Lupe klicken! Rückkehr zum Text mit Esc-Taste.
Die Nachsorge ist, in Abhängigkeit des individuellen Bedarfs, ein weiterer wichtiger Baustein im Reha-Prozess (Folie 13). Sie soll die Brücke aus dem konzentrierten Reha-Setting in den Alltag der Rehabilitanden schlagen. So haben wir 2015 fast 79.000 Nachsorgeleistungen durchgeführt. Frau Roßbach ist bereits auf das beschlossene Rahmenkonzept Nachsorge eingegangen. Wir werden in Zukunft zum einen die Nachsorge stärker differenzieren, zum andern aber auch ein gemeinsames, flächendeckendes Kernangebot schaffen. Ich denke, dass dies für die Reha-Einrichtungen bundesweit zu mehr Verlässlichkeit und Übersichtlichkeit führen wird. Gleichzeitig fordern wir mit dem Rahmenkonzept aber auch ein, dass zukünftig die Nachsorgeempfehlung der Reha-Einrichtungen bedarfsorientierter und damit differenzierter erfolgen muss, als es vielleicht in der Vergangenheit der Fall war. Die Weiterentwicklung der Nachsorge wird sich zum einen auf die Fallzahlen der multimodalen IRENA auswirken, zum anderen aber auch mit einer abgestuften Vergütungsstruktur einhergehen. Für uns wird die Herausforderung in den nächsten zwei Jahren darin bestehen, ein flächendeckendes unimodales Angebot zu schaffen. Bis Ende 2018 wurde daher eine Übergangsphase festgelegt, so dass die Rentenversicherung gemeinsam und auch jeder Träger für sich die neuen Modalitäten umsetzen kann. Wie gewohnt werden wir die Reha-Einrichtungen über unsere Rundschreiben auf dem Laufenden halten und rechtzeitig über einzelne Umsetzungsschritte informieren.
Rehabilitation als Prozess
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Folie 14: zum Vergrößern bitte auf die Lupe klicken! Rückkehr zum Text mit Esc-Taste.
Meine Damen und Herren,
nachdem ich Ihnen einen Überblick über unsere Weiterentwicklungsaktivitäten für einzelne Leistungsarten gegeben habe, möchte ich nun auf unser Anliegen eingehen, Rehabilitation als leistungsübergreifenden Prozess zu verstehen. Dieser Ansatz ist aus unserer Sicht bei Rehabilitanden, die ein sehr hohes Erwerbsminderungsrisiko aufweisen, bedeutsam. Mit integrativen Strategien, die Leistungskombinationen und reibungslose Leistungsübergänge ermöglichen, kann es gelingen, diese Menschen im Erwerbsleben zu halten oder wieder dorthin zurückzubringen.
Wie können diese aussehen?
Mit dem Projekt MBOR Stufe C (Folie 14) geht es darum, dass berufliche Reha-Einrichtungen standardisiert MBOR-Leistungen der Stufe C für medizinische Reha-Einrichtungen anbieten. Dazu haben sich die beruflichen Reha-Einrichtungen in einem Netzwerk zusammengeschlossen und ihr Leistungsportfolio MBOR Stufe C vereinheitlicht. Zielgruppe dieser Leistungen sind Rehabilitanden, bei denen während einer medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation deutlich wird, dass sie sich beruflich neu- bzw. umorientieren müssen. Dieses Projekt führen wir gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg durch.
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Folie 15: zum Vergrößern bitte auf die Lupe klicken! Rückkehr zum Text mit Esc-Taste.
Mit dem Modellprojekt Fallbegleitung für Rehabilitanden mit der Diagnose Multiple Sklerose (Folie 15) wollen wir herausfinden, wie eine gute Begleitung von Rehabilitanden mit hohem Erwerbsminderungsrisiko im Reha-Prozess aussehen kann.
Hierzu werden die in Frage kommenden Fälle an unsere spezielle interne Servicestelle weitergeleitet, die heute schon bei komplexen Fallkonstellationen aktiv wird. Diese Servicestelle nimmt proaktiv nach Ende der medizinischen Rehabilitation Kontakt mit dem Versicherten auf, klärt, ob weiterer Beratungsbedarf besteht, fungiert als konkreter Ansprechpartner für den Rehabilitanden und begleitet ihn. Durch diese Begleitung wird zum Beispiel sichergestellt, dass weitere Leistungen, die nach der medizinischen Rehabilitation erforderlich sind, zügig eingeleitet werden.
Beschaffung von Reha-Leistungen
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Folie 16: zum Vergrößern bitte auf die Lupe klicken! Rückkehr zum Text mit Esc-Taste.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wenn wir von erfolgreicher Rehabilitation sprechen, dann geht es neben den Themen Reha-Zugang und zeitgemäßem Leistungsangebot auch um die Frage erforderlicher Reha-Strukturen. Dass wir uns hier nicht nur auf Basis der gesetzlichen Regelungen, sondern auch aus Überzeugung in der Verantwortung sehen, haben wir immer wieder deutlich gemacht. Deshalb werde ich im Folgenden auf die Themen Beschaffung von Reha-Leistungen, Berücksichtigung von Qualität und Vergütungsanpassungen eingehen (Folie 16). Frau Roßbach hat die gemeinsamen Aktivitäten der Rentenversicherungsträger bereits dargestellt, die ein transparentes Beschaffungsverfahren sicherstellen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und auf die Konsequenzen eingehen, die sich für Sie als Leistungserbringer ergeben. Zunächst können Sie sich nun, besser und systematischer als womöglich in der Vergangenheit, über unsere Anforderungen und Verfahrensabläufe zur Zulassung informieren. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung werden nun für Reha-Anbieter die relevanten Fachinformationen bereitgestellt.
Hier kommen Sie direkt zur Internetseite der Deutschen Rentenversicherung:
Informationen über formale und inhaltliche Zulassungsvoraussetzungen für Reha-Anbieter
Die Eignung einer Reha-Einrichtung wird anhand festgelegter Kriterien geprüft. Sind die Anforderungen erfüllt, kann ein unbefristeter Vertrag gemäß § 21 SGB IX geschlossen werden. Die Bedarfsprüfung fällt ersatzlos weg. Dies trägt der Anforderung eines diskriminierungsfreien Verfahrens Rechnung und könnte grundsätzlich zu mehr zugelassenen Reha-Einrichtungen führen. Ebenfalls neu ist, dass die Verfahrensbeschreibung zum Vertrag nach § 21 SGB IX, die einzelnen Schritte der Prüfung, die Rolle des Federführers und der Abschluss des Vertrages selbst für alle Rentenversicherungsträger schriftlich fixiert und veröffentlicht wurden. Dadurch erfolgt von Anfang an eine Abstimmung zwischen den Rentenversicherungsträgern. Der Vorteil für den Anbieter ist, dass er grundsätzlich nur noch mit einem Ansprechpartner verhandeln muss. Kommt es zum Vertragsabschluss, schließt der Federführer den Basisvertrag und der Mitbeleger den Bezugsvertrag ab.
Ich denke, dass wir mit einem offenen Zulassungsverfahren, das transparent gestaltet ist und Kontinuität in der Zusammenarbeit gewährleistet, den Weg bereitet haben, auch in Zukunft die Reha-Strukturen qualitätsorientiert und flexibel auszurichten. Ebenso wird dem Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten eingehend Rechnung getragen.
Natürlich muss auch im zweiten Schritt, der konkreten Inanspruchnahme einer zugelassenen Einrichtung im jeweiligen Einzelfall, sichergestellt sein, dass diese transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei ist.
Qualität im Auswahlverfahren
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Auf dem letzten Reha-Forum hatte ich bereits angesprochen, dass wir die Qualität noch stärker in der Zusammenarbeit berücksichtigen wollen. Ich hatte in diesem Zusammenhang Bereitschaft zum Dialog über Struktur- und Ergebnisqualität mit den Leistungserbringerverbänden signalisiert, um in einem ersten Schritt das Modell eines Qualitätsmaßstabes zu entwickeln. Dieser Ankündigung sind Taten gefolgt. So haben wir 2015 den Expertenkreis "Qualitätsmaßstab" ins Leben gerufen (Folie 17). Es war uns wichtig, bereits in der Entwicklungsphase in den Dialog mit den Leistungserbringern zu treten, um partnerschaftlich nachvollziehbare und transparente Indikatoren zu erarbeiten. Ich denke, dass der Expertenkreis schon viele gute Ergebnisse vorweisen kann. So wurden bereits geeignete Qualitätsindikatoren und ihre Gewichtung sowie die Ermittlung des Gesamtscores diskutiert. Ebenfalls wurden erste Modellrechnungen durchgeführt, um die Konsequenzen besser abschätzen zu können. Herr Egner und Herr Dr. Hansmeier werden in ihrem Vortrag morgen noch detailliert auf die einzelnen Themenfelder eingehen. Ebenso Herr Schneider aus Sicht der Leistungserbringer.
Ich möchte mich in diesem Rahmen ausdrücklich bei den Verbänden der Leistungserbringer für den konstruktiven Austausch, die wertvollen Anregungen und Impulse bedanken.
Mit diesem Ansatz werden wir die Qualität in der Rehabilitation noch stärker in den Fokus rücken. Frau Dr. Weinbrenner wird in ihrem Vortrag "Qualität durch Steuerung" auf die Diskussion innerhalb der gesamten Rentenversicherung eingehen. Der Diskussions- und Entscheidungsprozess ist innerhalb der Rentenversicherung noch nicht abgeschlossen. Wir werden über den Fortgang weiter berichten.
Vergütung von Reha-Leistungen
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Zu guter Letzt möchte ich die Gelegenheit nutzen und auf die Entwicklungen eingehen, die sich auf die Vergütung von Reha-Leistungen beziehen (Folie 18). Auch hier geht es darum, mehr Transparenz und Klarheit für Sie als Leistungserbringer zu schaffen. Wir haben das Verfahren zur Anpassung von Vergütungssätzen rentenversicherungsweit vereinheitlicht. Der Fachausschuss für Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung wird ab 2016 jährlich einen Richtwert für die allgemeine Kostenentwicklung festlegen. Dieser wird veröffentlicht werden. Der Richtwert wird in Anlehnung an die Bestimmung der Veränderungsrate für Krankenhäuser ermittelt. Er ergibt sich entweder aus dem Orientierungswert für Krankenhäuser oder der Veränderungsrate der Grundlohnsumme. Der jeweils höhere Wert von beiden wird für den Richtwert herangezogen. Einrichtungsspezifische Kostenkomponenten werden durch den Federführer bewertet. Das bedeutet für Sie als Leistungserbringer, dass Sie eine schriftliche Anfrage beim Federführer stellen und die von Ihnen gewünschte Vergütungsanpassung darlegen. Diese kann sich ausschließlich auf die allgemeine Kostenentwicklung beziehen, oder aber auch einrichtungsspezifische Komponenten beinhalten. Bis zum 30. November müssen die Anfragen für eine Vergütungssatzanpassung zum 1. Januar bei uns vorliegen. Der Federführer teilt der Reha-Einrichtung nach Prüfung die festgesetzte Anpassungsrate schriftlich mit. Die konkrete prozentuale Anpassung der Vergütung in den jeweiligen Reha-Einrichtungen wird damit weiterhin vom federführenden Rentenversicherungsträger festgelegt und gilt grundsätzlich mindestens ein Jahr.
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Bund
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Fazit (Folie 19)
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
die heutigen Redebeiträge haben die Anforderungen, die sich an die Rehabilitation und damit auch an uns in Zukunft stellen werden, skizziert. Ich denke, dass wir allen Grund haben, uns über das schon Erreichte zu freuen. Dennoch müssen wir immer wieder hinterfragen, ob das Bestehende den gesellschaftlichen Entwicklungen und Lebenswelten der Versicherten noch Rechnung trägt. Welche Wege müssen wir in Zukunft beschreiten? Rehabilitation kann nur erfolgreich sein und bleiben, wenn wir unser Handeln reflektieren und den Mut haben, uns auch neu auszurichten. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist es, der spezifischen Situation des Versicherten durch individuelle und flexible Angebote gerecht zu werden. Damit einher geht aber auch, dass wir Rehabilitation nicht als einzelne Leistung sehen, sondern als Prozess denken, bei dem Leistungen ineinandergreifen können. Hier liegt sicherlich noch ein gutes Stück Arbeit vor uns. Über das Ausprobieren verschiedener Ansätze werden wir gute Lösungen finden. Neben der Weiterentwicklung des Leistungsspektrums und der Prozesse ist und bleibt die Qualität der Leistungserbringung der Schlüssel für erfolgreiche Rehabilitation.
Ich hoffe in diesem Sinne, dass wir weiterhin engagiert zusammenarbeiten und uns gemeinsam den kommenden Herausforderungen für die Rehabilitation stellen werden.
Herzlichen Dank!
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Bund
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